Beantragen von Bescheinigungen

Im Rahmen ihres behördlichen Auftrags erfasst das LSS eine Reihe von Angaben des Arbeitgebers und der bei diesem Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmer

  1. die Identifikationsangaben des Arbeitgebers
  2. die individuellen Angaben des Arbeitnehmers (Beschäftigungsverhältnis, Lohn- und Leistungsdaten)
  3. die Anzahl der Personen, die am Ende eines Quartals beschäftigt sind
  4. die Zahlungsdaten des Unternehmens

über die Bescheinigungen erbringt das LSS den Nachweis über diese gesammelten Daten.

Wer kann Bescheinigungen beantragen?

Aus Datenschutzgründen kann nicht jede Person ohne Weiteres personenbezogene Daten abfragen. Dabei ist zwischen öffentlichen und privaten Daten zu unterscheiden.

  • Der Arbeitgeber kann stets eine Bescheinigung in Bezug auf seine Daten beantragen. Er kann dies durch speziell dazu vorgesehene Antragsformulare vornehmen. Die beantragte Bescheinigung wird nur an den Geschäftssitz des Unternehmens geschickt. Sofern es sich um die Anzahl der Personen handelt, die zum Quartalsende im Dienst sind, können diese Informationen auf Antrag auch an den Hauptgeschäftssitz geschickt werden.
  • Arbeitnehmer, die einen Beschäftigungsnachweis benötigen, wenden sich bitte schriftlich an: Landesamt für soziale Sicherheit, Dienst Bescheinigungen, Place Victor Hortaplein, 1060 Brüssel (oder, falls dies bereits vorgesehen ist, auf der Website angeben, dass die Bescheinigung nur an die Hauptwohnsitzadresse geschickt werden soll).
  • Dritte können einige individuelle Daten abfragen, falls sie dazu die Genehmigung durch den sektorieller Ausschuss der sozialen Sicherheit erhalten haben. Bescheinigungen sind stets schriftlich zu beantragen.
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