Eine der Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitgeber besteht darin, ihnen einen gütlichen Tilgungsplan für ihre Sozialbeiträge beim LSS vorzuschlagen.
Hat das Virus COVID-19 wirtschaftliche Folgen für Ihr Unternehmen und haben Sie Schwierigkeiten, Ihre Sozialbeiträge zu zahlen? Sie können einen gütlich vereinbarten Tilgungsplan beim LSS beantragen auf der Seite Gütlich vereinbarter Tilgungspläne.