Ab 1. April ist die tägliche Registrierung ständiger Arbeitnehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe auch per Dimona-Batchkanal möglich; bisher ging nur über die Webschnittstelle.
Die tägliche Registrierung ist obligatorisch für Arbeitgeber im Hotel- und Gaststättengewerbe, die eine Beitragsermäßigung für ständige Vollzeitarbeitnehmer erhalten möchten. Ein Arbeitgeber darf die Registrierung über eine elektronische Kasse oder per Dimona durchführen.
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Lohnkostensenkung für das Hotel- und Gaststättengewerbe: ein praktischer Leitfaden