Willkommen im statistischen Teil der Website des LSS.
Diese Seite bietet einen allgemeinen Überblick.
Überblick
- Über die Publikationen
- Über die Online-Statistiken - das Extra des Webs
- Über DynaM – Statistiken bezüglich der Dynamik auf dem belgischen Arbeitsmarkt
- Statistiken Provinzialen und Lokalen Verwaltungen
- Wie erhalten Sie die Broschüren?
- Wann sind die Statistiken verfügbar ?
- Der Versand von Papierbroschüren wird eingedämmt
- Wünschen Sie detailliertere Daten?
- Disclaimer bezüglich der Verwendung statistischer Daten
- Die Zeitbruchlinie infolge der Einführung der DmfA
- Über die Nomenklatur NACE-Bel 2008 (Nace Rev. 2)
- Der öffentlichen Sektor und die Capelo-Reform (ab 2011)
- Haben Sie noch bestimmte Fragen?
Über die Publikationen
Eine Reihe von statistischen Daten werden in regelmäßigen Abständen in Form einer Broschüre publiziert. Sie erhalten diesbezüglich im Abschnitt Publikationen hieroben einen Überblick. Diese Broschüren können heruntergeladen werden.
Über die Online-Statistiken - das Extra des Webs
Im Abschnitt Online-Statistiken bekommen Sie statistische Information, die nicht in den ständigen Publikationen veröffentlicht wird.
Über DynaM – Statistiken bezüglich der Dynamik auf dem belgischen Arbeitsmarkt
Die Dynam-Zahlen zur Dynamik des Arbeitsmarktes verfolgen die Veränderungen der Beschäftigung auf Arbeitgeberebene; sie erfassen die Bewegungen, die hinter den Nettostatistiken verborgen bleiben. Drei Themen stehen dabei im Vordergrund:
- das Anfangen und Aufhören von Arbeitgebern (=Arbeitgeberebene)
- das Schaffen und Vernichten von Arbeitsplätzen (=Stellenebene)
- der Zu- und Abfluss von Arbeitnehmern (ab 2012) (=Arbeitnehmerebene)
Im Rahmen von Dynam-Reg werden die folgenden regionalen Arbeitsmarktdynamiken berechnet:
- die regionale Zu- und Abnahme der Zahl der Arbeitsplätze in jeder Region
- der Saldo des Zu- und Abflusses von Arbeitnehmern in jeder Region
- die interne Verlagerung von Arbeitnehmern innerhalb eines Unternehmens zwischen Regionen
Das Dynam-Projekt ist eine Zusammenarbeit zwischen dem LSS und HIVA-KU Leuven.
Dynam-Reg ist ein neues Projekt, das, stützend auf die Dynam-Methodologie, die regionale Dynamik des belgischen Arbeitsmarktes erfasst.
Diese Erweiterung erfolgt in Zusammenarbeit mit den drei Regionalbehörden und wird vom LSS und von HIVA-KU Leuven koordiniert. Der wallonische IWEPS (Institut wallon de l’évaluation, de la prospective et de la statistique), der brüsseler BISA/IBSA (Brussels Instituut voor Statistiek en Analyse/Institut Bruxellois de Statistique et d'Analyse) und die Abteilung WSE (Werk en Sociale Economie) der flämischen Verwaltung gewährleisten die regionale Unterstützung.
Statistiken Provinzialen und Lokalen Verwaltungen
Historische Reihe von Broschüren seit 2015.
Wie erhalten Sie die Broschüren?
Das LSS kümmert sich um die Umwelt. Aus diesem Anlass empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit zur Herunterladung der neuesten Broschüren maximal zu benutzen. Sie sind im PDF-Format verfügbar. Die Tabellen stehen ebenfalls im Excel-Format zur Verfügung.
Frühere Broschüren sind bei der Direktion der Statistik erhältlich (Sie können zu diesem Zweck das Kontaktformular benutzen).
Sollten Sie dennoch wünschen, die Broschüren in Druckform zu bekommen, so steht es Ihnen zu, diese kostenlos bei Ihnen ins Haus liefern zu lassen. Tragen Sie dazu Ihre Personendaten in das Kontaktformular ein und geben Sie an, welche Broschüre Sie erhalten möchten. Sie können sich auch spä ter in die Liste regelmäßiger Empfänger eintragen lasse
Wann sind die Statistiken verfügbar ?
Die Statistiken folgen den Quartalsmeldungen. Unter Berücksichtigung der Fristen, über welche die Arbeitgeber oder deren Mandatar (das Sozialsekretariat) verfügen, um die Meldung einzureichen, der Überprüfungen deren Richtigkeit und deren statistische Verarbeitung stehen die Broschüren bezüglich eines Quartals ungefähr an den folgenden Zeitpunkten zur Verfügung:
Die Broschüre über die Schnellschätzungen der Beschäftigung und die Zeitreihen über die Beitragsermäßigungen (Online-Statistiken):
- Erstes Quartal : Ende Juni
- Zweites Quartal: Ende September
- Drittes Quartal: Ende Dezember oder Anfang Januar des darauf folgenden Jahres
- Viertes Quartal: Ende März des darauf folgenden Jahres
Die sonstigen vierteljährlichen Publikationen und Online-Statistiken:
- Erstes Quartal : Ende September
- Zweites Quartal: Ende Dezember oder Anfang Januar des darauf folgenden Jahres
- Drittes Quartal: Ende März des darauf folgenden Jahres
- Viertes Quartal: Ende Juni des darauf folgenden Jahres
Die jährlichen Broschüren können in der Regel im Laufe des dritten Quartals des darauf folgenden Jahres veröffentlicht werden.
Die Broschüre, welche die Beschäftigung nach dem tatsächlichen Beschäftigungsort (d.h. die dezentralisierten Statistiken, ebenfalls die "gelbe " Broschüre genannt) behandelt, erfordert eine ganz spezifische Verarbeitung der Daten (wobei unter mehr die Daten des ASRSV, ex-LSSPLV, integriert werden müssen). Aus diesem Anlass kann kein präzises Datum für deren Veröffentlichung angegeben werden.
Der Versand von Papierbroschüren wird eingedämmt
Wie erwähnt in den Schreiben, die ab dem Monat November 2009 zusammen mit den Broschüren geschickt wurden, wird die Papierversion der Broschüren nur noch den Benutzern, die diese ausdrücklich beantragen, übersandt werden.
Möchten Sie trotzdem noch regelmäßig eine Papierversion dieser Broschüre erhalten, bitten wir Sie, dazu per E-Mail einen Antrag zu stellen.
Gesonderte Kopien können auch immer über dieselbe E-Mailadresse bestellt werden.
Falls Sie wünschen, von der Veröffentlichung der Daten auf unserer Website per E-Mail benachrichtigt zu werden, werden Sie freundlichst ersucht, uns Ihre E-Mailadresse mit der Angabe: "Information zum Erscheinen der Broschüre [Titel der Broschüre]" mitzuteilen.
Kontaktadresse: stat.b rochures@lss.fgov.be
Wünschen Sie detailliertere Daten?
Es ist nicht möglich, sehr detaillierte Informationen in den Broschüren zu veröffentlichen. Hierin werden zum Beispiel keine Angaben aufgrund der Aktivitätsklasse oder – unterklasse des Unternehmens (vierte und fünfte Stelle der wirtschaftlichen Aktivitätennomenklatur NACE-Bel) angeboten.
Zusätzliche Information ist mittels des Kontaktformulars erhältlich aber gegen Zahlung und dies in Anwendung des Ministerialerlasses vom 9. Mai 2007, der im Belgischen Staatsblatt vom 14. Juni 2007 (Seite 32.301) veröffentlicht worden ist.
Der Preis ist von der Komplexität der Anfrage abhängig :
- Für leicht verfügbare Informationen belaufen sich die Kosten auf € 10 für Dateien mit einem Volumen von weniger als 300 Kilobyte, für Dateien zwischen 300 kB und 1MB kommt hinzu noch € 0,03 pro kB mit einem Höchsttarif von € 30 und für Dateien von größer als 1MB beträgt der Preis € 30 + € 0,02 pro kB.
Ihr Einverständis mit dem Preis wird immer vorab beantragt. - Im Falle komplexerer Anfragen, die eine zusätzliche Programmierung erfordern, wird zunächst ein Preisangebot gemacht.
Für bestimmte Personen oder Instanzen ist die Lieferung jedoch immer kostenlos ; es handelt sich hier hauptsächlich um föderale öffentliche Dienste, die mit einem statistischen Auftrag ausgestattet oder im Sozialversicherungssektor tätig sind, aber betrifft ebenfalls einfache Anträge und von Studenten des akademischen Unterrichts gestellte Anträge.
Sonstige Antragsteller können gegebenenfalls eine Preisermäßigung bekommen, der vom Verwaltungsausschuss des LSS zugestimmt werden soll.
Disclaimer bezüglich der Verwendung statistischer Daten
Die vom LSS mitgeteilten statistischen Daten – sowohl in E-Mails selber als in Anlagen zu E-Mails – dürfen ausschließlich unter der Bedingung einer deutlichen Quellenangabe (LSS) verbreitet werden. Das LSS übernimmt keine Haftung für irgendwelchen Schaden, der durch die Konsultation von Daten, die auf anderen Internetseiten wie diesen des LSS oder bei anderen Informationsquellen zurückzufinden sind und auf das LSS als Quelle verweisen, verursacht würde.
Falls die vom LSS übermittelten Daten vom Benutzer verarbeitet werden (z.B.: Zusammenfügung von Daten, Berechnung von Durchschnittswerten, Interpolationen, Extrapolationen, …), dürfen diese nicht als vom LSS stammende Daten weiter verbreitet werden. In diesem Falle werden Angaben wie “Quelle: LSS (eigene Bearbeitung)” oder “durch die eigene Bearbeitung von Daten, die vom LSS stammen, erhaltene Daten” nachdrücklich empfohlen.
Die Zeitbruchlinie infolge der Einführung der DmfA
Die Einführung der DmfA hat einige Folgen im Bereich der beim LSS gemeldeten Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer herbeigeführt. Weitere informationen finden Sie in die Anlagetabellen mit den wichtigsten Änderungen, die in der Broschüre "Beschäftigung als Lohnempfänger 2003" - " Methodologie und Neuheiten" aufgeführt sind (nur verfügbar auf)
Über die Nomenklatur NACE-Bel 2008 (Nace Rev. 2)
Um die statistischen Daten nach der Wirtschaftstätigkeit der Unternehmen (oder deren Niederlassungseinheiten) zu gliedern, stützt das LSS sich auf den NACE-Code (Nomenclature statistique des Activités économiques dans la Communauté européenne - statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft).
Am 1. Januar 2008 ist eine Neue NACE-Bel-Nomenklatur in Kraft getreten (NACE-Bel 2008 oder NACE Rev. 2). Sie ist die Nachfolge-Nomenklatur der seit dem Jahre 1993 geltenden Nomenklatur, die im Jahre 2003 einige Änderungen gekannt hat. Die Struktur ist ungeändert geblieben, aber wurde durch neue Rubriken ergänzt und der Inhalt bestimmter Codes wurde gründlich umgeändert.
Die detaillierte Betriebsgliederung steht auf der Website (statbel) der Generaldirektion Statistik und Wirtschaftsinformation (ADSEI/DGSIE) (früher das LAS - Landesamt für Statistiken) zur Verfügung.
Die Statistiken befolgen ab dem Jahre 2008 diese neue Nomenklatur. Die Statistiken bezüglich der früheren Jahre werden weiterhin gemäß der alten Nomenklatur abgefasst.
Durch die Einführung einer neuen Nomenklaturn die sich besser an die derzeitige wirtschaftliche Realität anschließt, entsteht zwangsläufig ein Bruch in den Zeitreihen. Um diesen Bruch soviel wie möglich auszugleichen, wurden die Daten für das Jahr 2007 ebenfalls aufgrund der den Unternehmen im Jahre 2008 neu zugeteilten NACE-Codes erneut veröffentlicht. Diese Daten sind ausschließlich auf der Website verfügbar.
Der öffentlichen Sektor und die Capelo-Reform (ab 2011)
Capelo-Reform
Weshalb ?
In Jahre 2011 wurde eine erneuerte Meldung (Capelo) für die öffentlichen Bediensteten eingeführt. Sie hat eine Einwirkung auf sämtliche statistischen Zählungen im öffentlichen Sektor und dies sowohl was die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und der Arbeitsplätze wie auch was das Arbeitsvolumen (Vollzeitäquivalenten) betrifft. Gewisse Fälle von Inaktivität können ab jetzt schon (oder im vollständigeren Sinne) aus den Beschäftigungszahlen herausgefiltert werden. Diese bietet die Möglichkeit, die Zählung der Arbeitnehmer und die Berechnung des Arbeitsvolumens besser mit der sozioökonomischen Realität in Übereinstimmung zu bringen.
Abwesenheiten und die Zählung von Arbeitnehmern/Arbeitsplätzen und die Messung des Arbeitsvolumens
Die Arbeitszeitdaten, die von den Arbeitgebern für ihre Arbeitnehmer in die multifunktionelle Meldung einzutragen sind, umfassen einen breiteren Bereich als nur die wirklich geleisteten Arbeitsstunden oder Arbeitstage. Die vom Arbeitgeber in voller Höhe entlohnten Leistungen (gearbeitete Tage, gesetzliche Feiertage, Gelegenheitsurlaub, …) und der gesetzliche und ergänzende Urlaub werden immer als Arbeitsvolumen angesehen und der Arbeitnehmer wird als beschäftigter Arbeitnehmer gezählt. Gewisse Abwesenheiten werden für die Berechnung bestimmter Sozialansprüche der Arbeitnehmer den Arbeitsleistungen gleichgestellt (und geben häufig Anlass zu einem Ersatzeinkommen – Krankheit, Arbeitsunfall, Arbeitslosigkeit, Streiktage,…). Diese Abwesenheiten werden nicht zum Arbeitsvolumen hinzugerechnet aber der Arbeitnehmer wird in diesen Fällen dennoch als beschäftigt betrachtet. Darüber hinaus gibt es noch Abwesenheiten, die nicht als gleichgestellt angesehen werden und die nicht als Teil des Arbeitsvolumens gerechnet werden, wobei der Arbeitnehmer, falls er keine sonstigen Leistungen erbringt, nicht länger als beschäftigt betrachtet wird (Vollzeitkredit, Urlaub ohne Dienstbezüge,..)
Die Weise, in der diese Abwesenheiten betrachtet und gemeldet werden, ist nicht in allen Fällen dieselbe. Die Abwesenheit wegen Krankheit kann zum Beispiel in einem Fall als entlohnt (garantierter Lohn für die ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit) oder im anderen Fall als gleichgestellt (Karenztag, auf die Auszahlung des garantierten Lohnes folgende Tage der Arbeitsunfähigkeit) betrachtet werden, wobei es Differenzen zwischen den Arbeitern und den Angestellten, zwischen den Aktivitätssektoren (Tarifverträge) und zwischen dem Privatsektor und dem öffentlichen Sektor geben kann.
Abwesenheiten im öffentlichen Sektor – welche Änderungen wurden durchgeführt?
Während im Privatsektor eine große Zahl von Abwesenheiten zu einem Ersatzeinkommen (Arbeitslosenkasse, Krankenkasse, Arbeitsunfallversicherung,…) Anlass geben, zahlt der Arbeitgeber (im öffentlichen Sektor) selber für diese Abwesenheiten ein ganzes oder partielles Gehalt. Bis zur Einführung der Capelo-Reform mussten diese Abwesenheiten auch nicht getrennt erwähnt werden, sodass all diese Zeiträume als entlohnt betrachtet wurden und für das Arbeitsvolumen mitgerechnet wurden.
Seit der Einführung der Capelo-Reform werden die nicht oder nur zum Teil vergüteten Abwesenheiten aber getrennt aufgeführt, wodurch es möglich wird, diese Perioden der Inaktivität in gleichartiger Weise wie im Privatsektor zu behandeln.
Konkret können drei Typen der Inaktivität unterschieden werden :
- Zurverfügungstellung (ZVS) mit Wartegehalt, die der Pension vorangeht : diese (ganze oder partielle) Abwesenheit kann am besten mit der Regelung der (vollständigen oder teilzeitigen) Frühpension verglichen werden. Der Arbeitnehmer wird von der Ausübung von Leistungen befreit aber behält einen Teil des Lohnes. Im öffentlichen Sektor bleibt die Vergütung aber zu Lasten des Arbeitgebers und wird diese Vergütung dem Gehalt gleichgestellt.
- Sonstige Zurverfügungstellung mit Wartegehalt : es handelt sich hier hauptsächlich um die Arbeitnehmer im System der Arbeitsunfähigkeit, die - nachdem die Tage des Krankheitsurlaubs völlig genutzt wurden – nicht länger Recht auf ein vollständiges Aktivitätsgehalt haben sondern auf ein Wartegeld zurückgreifen müssen (das noch immer zu Lasten des Arbeitgebers selber ist). Diese Lage ist mit der auf den garantierten Lohn folgenden Periode vergleichbar.
Die Zurverfügungstellung mit Wartegehalt kann sich auch (aber im niedrigeren Maße) auf das fest angestellte Personal im Unterrichtswesen, das nach Verlust der Lehraufträge keine Beschäftigung mehr hat und auf eine neue Zuweisung wartet, beziehen. Dieser Fall kann mit der Regelung der vorübergehenden Arbeitslosigkeit im Privatsektor verglichen werden.
- Laufbahnunterbrechung, verringerte Arbeitsleistungen, Abwesenheit ohne Bezüge,... : in diesen Fällen gibt es keine (oder nur partielle) Leistungen und wird für die Dauer der Abwesenheit kein Wartegeld zugeteilt. Sie sind mit den Regeln des Zeitkredits und des Urlaubs ohne Bezüge im Privatsektor vergleichbar.
Für die Zählung der Arbeitsplätze und des Arbeitsvolumens gelten die folgenden Regeln :
Art der Tätigkeit
|
Wird als beschäftigt gezählt |
Arbeitsvolumen in Vollzeit-äquivalenten |
||
Vor der Capelo-Reform |
Nach der Capelo-Reform |
Vor der Capelo-Reform |
Nach der Capelo-Reform |
|
Gesetzlicher Urlaub, Feiertage, gewöhnlicher Krankheitsurlaub,.. |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Der Pension vorangehende ZVS |
Ja |
Nein |
Ja |
Nein |
Sonstige ZVS (Krankheit,…) |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Laufbahnunterbrechung, Urlaub ohne Bezüge |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Auswirkungen
Was die Zählung der Arbeitsplätze/der beschäftigten Arbeitnehmer betrifft, wird diese nur durch die Regelung der der Pension vorangehenden (vollständigen) ZVS beeinflusst. Diese Regelung gibt es hauptsächlich in bestimmten öffentlichen Betrieben, im Unterrichtswesen und im Ministerium der Landesverteidigung. Hierdurch werden im Jahre 2011 etwa 13.800 Arbeitnehmer weniger gezählt, fast ausschließlich in der Altersklasse 55-59 und in den Tätigkeitssektoren “Telekommunikation” (2.300) und “Unterrichtswesen” (11.500). Für das Ministerium der Landesverteidigung (mit dessen spezifischer Regelung der freiwilligen Aussetzung der Leistungen (VOP/SVP)) wurden die Zahlen nur nach der Erfassung der Statistiken für das Jahr 2011 registriert und wurden die etwa 3.300 in diese Regelung fallenden Arbeitnehmer bis zu diesem Augenblick noch mitgezählt.
Für die Messung des Arbeitsvolumens sind die Auswirkungen viel weitgehender. Nicht nur die Leistungen der der Pension vorangehenden (vollständigen) ZVS sondern auch diejenigen der sonstigen (vollständigen) ZVS (Krankheit,..) verschwinden aus der Statistik und im Falle der teilzeitigen Zurverfügungstellung werden nur noch reelle Leistungen berücksichtigt. Zudem ist der Effekt in einer größeren Zahl von Tätigkeitsbereichen und von Altersklassen spürbar und sind die Auswirkungen nicht jedes Quartal gleich groß.
Neudefinition des öffentlichen Sektors
Weshalb?
Die Aufteilung in 2 Kategorien (Privatsektor versus öffentlicher Sektor) bietet oft zu wenig Möglichkeiten zur Erfassung eines nuancierten Bildes der Beschäftigungslage im öffentlichen Sektor. Dieser Sektor ist tatsächlich viel heterogener als öfters gedacht wird, da er mehrere Zuständigkeitsebenen (föderaler Staat, Regionen, Gemeinschaften, Lokalverwaltungen,...) und Tätigkeitsdomänen (Armee und Polizei, Verwaltung, Unterricht, öffentliche Betriebe, …) umfasst.
Um eine weitere Unterverteilung des öffentlichen Sektors in die Statistiken des LSS einzuordnen, wurde eine neue Typologie ausgearbeitet.
Bei der Ausarbeitung und Implementierung der Typologie wurde festgestellt, dass laut der bestehenden Aufteilung mehrere Arbeitgeber zu Unrecht zum Privatsektor oder zum öffentlichen Sektor gerechnet wurden. Für alle Vierteljahre ab 2011 wurden die erforderlichen Korrekturen durchgeführt.
Grundprinzipien
Es gibt viel Verwirrung um die Abgrenzung des öffentlichen Sektors, im diesem Sinne dass mehrere Definitionen kursieren. Jede dieser Definitionen hat ihren eigenen Ausgangspunkt und ihre eigene Finalität. Eine korrekte Nutzung der Daten setzt voraus, dass man sich dieser Ausgangspunkte bewusst ist. Aus diesem Grund sind eine Verdeutlichung der Grundprinzipien der Aufteilung und eine größtmögliche Transparenz in Bezug auf die Unternehmen, die vom LSS - ASRSV (ex-LSSPLV) zum öffentlichen Sektor gerechnet werden, erforderlich.
Der Unterschied Privatsektor – öffentlicher Sektor wird auf der Ebene des Arbeitgebers gemacht und wird anhand der als Arbeitgeber handelnden juristischen Entität festgesetzt. Eine juristische Entität wird demnach ganz zum Privatsektor oder ganz zum öffentlichen Sektor gezählt. Bei der Aufteilung der Daten je nach Niederlassungseinheit werden Niederlassungen von dem Privatsektor angehörenden Unternehmen dem Privatsektor zugeordnet und idem dito was den öffentlichen Sektor betrifft (mit einer einzigen Ausnahme, es betrifft hier die Krankenhäuser, die zur juristischen Entität einer Universität ressortieren. Die juristische Entität unterliegt in ihrer Gesamtheit dem öffentlichen Sektor. Die Krankenhäuser als Niederlassung unterliegen dem Privatsektor. Hierdurch ist es auch ausnahmsweise möglich, dass Beamte in dem Privatsektor unterliegenden Niederlassungen beschäftigt werden (akademisches Personal, das dennoch hauptsächlich mit dem Krankenhaus verbunden ist)).
Die Rechtsform, in der die juristische Entität aktiv ist, bildet das Hauptkriterium für die Aufteilung. Ein öffentlich-rechtliches Unternehmen wird hierdurch automatisch zum öffentlichen Sektor gerechnet. Die öffentliche Funktion des Arbeitgebers kann in gewissen Fällen ebenfalls berücksichtigt werden. Die als organisierende Behörde im freien bezuschussten Unterrichtswesen auftretenden GoE (deren größter Teil des Personals bereits von den Unterrichtsdepartementen der Gemeinschaften gemeldet wird) werden so zum öffentlichen Sektor gerechnet. Dies gilt ebenfalls für die Parlamentsmitglieder, die als Arbeitgeber ihrer parlamentarischen Mitarbeiter auftreten.
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Auswirkungen
Eine Anzahl von Arbeitgebern und Arbeitnehmern haben sich gemäß der aktuellen Aufteilung im Vergleich zu den Publikationen vor 2011 verschoben :
Die wichtigsten Verschiebungen beziehen sich auf ungefähr 8.500 Arbeitnehmer der Universitätskrankenhäuser der UCL und der ULB, die jetzt auch dem Privatsektor unterliegen und auf etwa 7.500 Arbeitnehmer diverser Organisationen, die Bildung oder Ausbildung anbieten aber nicht dem regulären Unterrichtswesen angehören und die nicht länger zum öffentlichen Sektor gerechnet werden. Darüber hinaus wurden mehrere GoE, die als organisierende Behörde im freien Unterrichtswesen auftreten, dem öffentlichen Sektor hinzugefügt (etwa 3.400 Arbeitnehmer).
Haben Sie noch bestimmte Fragen?
Versuchen Sie bitte zunächst die Rubrik FAQ! oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf: stat.info@lss.fgov.be
Entdecken Sie mit Statwork die Kennzahlen zur Beschäftigung von Lohnempfängern
Statwork ist die interaktive Webanwendung, in der das LSS seine Beschäftigungsdaten sammelt.
In der ersten Instanz können Sie die Kennzahlen zur Beschäftigung von Lohnempfängern auf dynamische Weise kennenlernen.
Das Angebot wird allmählich erweitert.
NEUES
Beitragsermäßigungen
Veröffentlichung von Daten über die Beitragsermäßigungen nach Beschäftigungsort (ab dem Quartal 3/2014)
Ab dem dritten Quartal 2014 gibt es die Verpflichtung, für jeden Arbeitnehmer in die Quartalsmeldung die Niederlassungseinheit einzutragen, um eine Beitragsermäßigung beantragen zu können. Hierdurch sind wir imstande, kurzfristig und mit einem hohen Grad an Vollständigkeit Daten über die Beitragsermäßigungen nach Beschäftigungsort zu veröffentlichen.
Sie finden hier die erste Zeitreihe mit diesen Daten für den Zeitraum vom Quartal 3/2014 bis zum Quartal 1/2015
Über DynaM – Statistiken bezüglich der Dynamik auf dem belgischen Arbeitsmarkt
Am 29. September 2011 startete in Zusammenarbeit mit der LSS HIVA-KULeuven und FEDERGON eine Website über die Demografie der Unternehmen auf dem belgischen Arbeitsmarkt. Sie finden weitere Informationen im Text daneben.
Der statistische Teil der Website des LSS wurde geändert
Weil wir immer mehr Daten über die Website veröffentlichen, wurde der statistische Teil der Website überarbeitet.
Von jetzt an gelangen Sie zu einer neuen Empfangsseite, die allgemeine Information und darüber hinaus eine Zahl von Punkten, die nicht spezifisch in die Seiten mehr statistischer Art einzuordnen sind, enthält. Es handelt sich hier unter anderm über anlässlich von Studientagen gegebene Darstellungen, neue Initiativen, technische Aspekte u.s.w.
Über die Links "Publikationen" und "Online-Statistiken" im Menübalken obenan gelangen Sie zu den LSS-Statistiken selber.